Führerschein

Du kannst es kaum erwarten, Deinen eigenen Führerschein in den Händen zu halten und so richtig durchzustarten? Endlich selbst hinterm Steuer statt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Dann bist Du bei uns an der richtigen Adresse! Unsere Fahrprofis bringen Dich auf die Überholspur und machen Dich in kürzester Zeit fit für die Fahrprüfung.  

Wir bilden folgende Fahrerlaubnisklassen aus:

Kleinkrafträder

AM

Klasse AM

Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer.

Erwerb

Ab 15 Jahren

Voraussetzung

keine

Schließt ein

Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich.

Anmeldung

Krafträder / Motorrad

A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erwerb

Ab 16 Jahren

Voraussetzung

keine

Schließt ein

AM

Anmeldung

A2

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Erwerb

Ab 18 Jahren

Voraussetzung

keine

Schließt ein

A1, AM

Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich.

Anmeldung

A

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Erwerb

Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2.

Voraussetzung

keine

Schließt ein

A1, A2, AM

Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr.

Anmeldung

Mehrspurige Kraftfahrzeuge

B

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).

Erwerb

Ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren

Voraussetzung

keine

Schließt ein

B1, AM

Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.

Anmeldung

C1

Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)

Erwerb

Ab 18 Jahren

Voraussetzung

B

Schließt ein

Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig

Anmeldung

C

Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)

Erwerb

Ab 21 Jahren. Kann auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

Voraussetzung

B

Schließt ein

C1

Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig

Anmeldung

Omnibusse

D1

Omnibusse mit bis 17 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge

Erwerb

Ab 21 Jahren

Voraussetzung

B

Schließt ein

Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig

Anmeldung

D

Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

Erwerb

Ab 21 Jahren

Voraussetzung

B

Schließt ein

D1, D1E und DE, sofern CE vorhanden

Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig

Anmeldung

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger

BE

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)Länge

Erwerb

Ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren

Voraussetzung

B

Schließt ein

Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96!

Anmeldung

C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Erwerb

Ab 18 Jahren

Voraussetzung

C1

Schließt ein

BE

Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t

Anmeldung

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Erwerb

Ab 18 Jahren.

Voraussetzung

C

Schließt ein

BE, C1E
D1E und DE sofern D1 bzw. D vorhanden

Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

Anmeldung

D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

Erwerb

Ab 21 Jahren.

Voraussetzung

D1

Schließt ein

BE

Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges)

Anmeldung

DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse

Erwerb

Ab 21 Jahren.

Voraussetzung

D

Schließt ein

BE, D1E

befristet gültig

Anmeldung
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